Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
liop license optimisation GmbH
Leopoldstraße 2–8
32051 Herford
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte des Anbieters im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Betrieb und dem Support einer GLPI Managed Platform beim Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Definitionen
A) „Anbieter“ ist der Vertragspartner des Kunden, der die Leistungen erbringt (liop license optimisation GmbH).
B) „Kunde“ ist der Auftraggeber der Leistung.
C) „GLPI Managed Platform“ bezeichnet die Installation, Grundkonfiguration und den laufenden betreuten Betrieb der Open-Source-Software „GLPI“ in der On-Premise-Umgebung des Kunden einschließlich vereinbarter Supportleistungen.
D) „Servicezeiten“ sind die regelmäßigen Zeiten, in denen Supportanfragen entgegengenommen und bearbeitet werden.
E) „Reaktionszeit“ ist der Zeitraum bis zur qualifizierten Erstreaktion auf ein Ticket innerhalb der Servicezeiten.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technische Änderungen der angebotenen Leistungen oder Anpassungen an veränderte Markt- oder Geschäftsbedingungen sein. Von diesem Änderungsrecht ausgenommen sind Änderungen der wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere der Hauptleistungspflichten, der vereinbarten Vergütung sowie der Vertragslaufzeit.
1.4 Der Anbieter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen der AGB mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform informieren.
1.5 Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
1.6 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bzw. Nebenabreden, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Solche abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt je nach Vereinbarung insbesondere:
-
- Installation und Grundkonfiguration von GLPI in der On-Premise-Umgebung des Kunden
- Updates, Patches und technische Pflege im vereinbarten Umfang
- Supportleistungen der Stufen L1/L2, einschließlich Ticketbearbeitung und technischer Beratung
- Koordination einer etwaigen Eskalation zu L3 (Hersteller/Community), soweit möglich und vereinbart
- Dokumentation der vorgenommenen Konfigurationen und wesentlicher Änderungen.
2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der zu erbringenden Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert.
2.3 Nicht geschuldet sind Prozess- und Organisationsberatung, individuelle Softwareentwicklung, maßgeschneiderte Erweiterungen, komplexe Migrationsprojekte, Integrationen in Drittsysteme sowie rechtliche Beratung, Compliance- oder Lizenz-Audit-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2.4 Die Plattform wird auf Systemen des Kunden betrieben. Verfügbarkeit, Performance und Sicherheit hängen maßgeblich von der Kundensystemumgebung ab. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Systemverfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden verantwortlich.
2.6 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
2.7 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs. Soweit einzelne Arbeitsergebnisse (z. B. eine betriebsbereite Grundkonfiguration) ausdrücklich als Werkleistungen vereinbart sind, gelten die Abnahmebestimmungen dieser AGB.
2.8 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Berechtigungen, Testdaten, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für die notwendige Systemumgebung (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken, Backups, Virenschutz, Patches).
3.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter sicheren Remote-Zugriff (z. B. VPN, Remote-Desktop, Bastion-Host) und benennt Kontaktpersonen mit Entscheidungsbefugnis.
3.3 Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen. Er richtet geeignete Test-/Staging-Umgebungen ein, soweit erforderlich.
3.4 Erbringt der Kunde seine Mitwirkung nicht, verlängern sich Fristen angemessen; der Anbieter kann die Arbeiten bis zur Mitwirkung aussetzen. Mehraufwände (z. B. erneute Analysen, Wartezeiten) werden nach Aufwand berechnet.
3.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für Inhalte, Stammdaten, Berechtigungskonzepte und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (einschließlich Datenschutz, Exportkontrolle, arbeits-/mitbestimmungsrechtliche Aspekte).
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
4.3 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch des Anbieters eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
4.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Der Anbieter unterbreitet hierzu ein Nachtragsangebot mit Angaben zu Umfang, Mehraufwand und Wirkung auf Termine.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die jährliche Grundvergütung für die Managed Services ist im Voraus zu entrichten, sofern nicht abweichend vereinbart. Projektbezogene Leistungen (z. B. Setup, Migrationen, CRs) werden nach Festpreis oder Aufwand vergütet.
5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vermerkt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzubehalten.
5.6 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug und bleibt die Zahlung trotz zweimaliger Mahnung nach Fälligkeit, darunter mindestens einer Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 10 Kalendertagen, aus, ist der Anbieter berechtigt, den Support bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren.
5.7 Reise-/Auslagen werden gegen Nachweis zu den im Angebot genannten Konditionen abgerechnet. Sofern im Angebot keine gesonderte Regelung enthalten ist, werden Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
5.8 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach Ablauf der Erstlaufzeit mit Wirkung für zukünftige Vertragsperioden anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren verändern. Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren zählen insbesondere Kosten für Software-Lizenzen und Drittanbieter-Services, Hosting- und Serverkosten, Personal- und Betriebskosten sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche technische Infrastruktur. Eine Preisanpassung erfolgt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Entwicklung der genannten Kostenfaktoren und kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Entgelte führen. Der Anbieter wird den Kunden über eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform informieren. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 8 % gegenüber dem im Zeitpunkt der Mitteilung geltenden Preis, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Der Kunde kann dieses Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung ausüben. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.
§ 6 Servicezeiten, Supportprozess, Reaktionszeiten
6.1 Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz des Anbieters), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters sowie der 24.12. und 31.12.
6.2 Supportanfragen sind über das vom Anbieter benannte Ticketsystem einzureichen. Anfragen per E-Mail oder Telefon können entgegengenommen werden, gelten jedoch erst mit Erfassung im Ticketsystem als eingereicht.
6.3 Der Anbieter erbringt eine qualifizierte Erstreaktion innerhalb eines Werktags während der Servicezeiten. Es werden keine Lösungszeiten geschuldet, es sei denn, solche sind ausdrücklich vereinbart.
6.4 Technische Themen, die L3-Know-how erfordern, können an den Hersteller/die Community eskaliert werden, sofern hierfür Schnittstellen bestehen. Einfluss auf Reaktions-/Bearbeitungszeiten hat der Anbieter hierbei nicht.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Wartungsarbeiten durchzuführen, die die Erreichbarkeit einzelner Funktionen zeitweise beeinträchtigen können.
6.6 Außerhalb der Servicezeiten erbrachte Leistungen erfolgen freiwillig und ohne Begründung eines zukünftigen Anspruchs; sie werden nach dem jeweils geltenden Stundensatz abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart.
§ 7 Leistungsfristen, Höhere Gewalt
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Plantermine.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle in der Kundensystemumgebung, Streik, behördliche Anordnungen, epidemische Lagen, Lieferkettenstörungen) verlängern verbindliche Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
§ 8 Abnahme von Werkleistungen
8.1 Soweit Werkleistungen vereinbart sind, teilt der Anbieter die Abnahmebereitschaft mit und übergibt die Abnahmedokumentation. Der Kunde prüft binnen 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder meldet wesentliche Mängel.
8.2 Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter hierauf hingewiesen hat und keine wesentlichen Mängel rügetauglich angezeigt wurden.
8.3 Bei wesentlichen Mängeln ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
9.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn.
9.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.
9.4 Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
9.6 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
9.7 Mit Vertragsende enden Support- und Managed-Leistungen. Der Anbieter entfernt etwaige Zugänge/Accounts und übergibt auf Wunsch und Kosten des Kunden vorhandene, kundenspezifische Dokumentationen im marktüblichen Datenformat. Daten in der Kundensystemumgebung verbleiben beim Kunden.
§ 10 Open-Source-Software, Nutzungsrechte, Drittsoftware
10.1 GLPI ist Open-Source-Software. Rechte hieran werden ausschließlich durch die jeweiligen Open-Source-Lizenzen gewährt. Der Anbieter überträgt keine darüber hinausgehenden Rechte an GLPI.
10.2 An den vom Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten kundenspezifischen Konfigurationen, Skripten, Templates und Dokumentationen räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung ein.
10.3 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
10.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Open-Source-Software frei von Rechten Dritter ist; er haftet jedoch in den Grenzen der in diesen AGB geregelten Haftungsbestimmungen (vgl. 12.1) für eigenes Verschulden bei Auswahl, Integration und Konfiguration.
10.5 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung, aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder aus der Nichteinhaltung von Open-Source-Lizenzbedingungen resultieren.
§ 11 Informationssicherheit, Remote-Zugriff, Compliance
11.1 Der Anbieter nutzt branchenübliche, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für den Remote-Zugriff. Konkrete Zugriffsverfahren werden mit dem Kunden abgestimmt.
11.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Systemumgebung (z. B. Netzwerksegmentierung, Patch-Management, Backup-Strategie, Identity- und Access-Management).
11.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Leistungen und von GLPI allen anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen und internen Compliance-Vorgaben entspricht (einschließlich Exportkontrolle, Geheimschutz, KRITIS-Regeln, Mitbestimmung).
§ 12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.2 In den Grenzen nach 12.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
12.3 Für Verzögerungen, Leistungshindernisse oder Mängel, die auf Umstände in der Sphäre des Kunden, die Open-Source-Community oder Dritte zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht, es sei denn, ihn trifft hieran ein Verschulden.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Verschwiegenheit
13.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar geheimhaltungsbedürftigen Informationen vertraulich und verwenden diese nur zur Durchführung des Vertrags.
13.2 Von den vertraulichen Informationen nicht umfasst sind solche Informationen, die allgemein bekannt sind bzw. geworden sind (Allgemeingut) oder ohne Verschulden des Kunden allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.
13.3 Die Parteien sind von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern, Gehilfen und Stellvertretern entbunden. Die Parteien haben diese Schweigepflicht jedoch auf diese – im arbeitsrechtlich zulässigen Rahmen – zu überbinden und haften für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
13.4 Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
13.5 Von der Schweigepflicht ausgenommen sind gesetzliche oder behördliche Offenbarungsverpflichtungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
14.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
